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Reichert, Carl - Reifeprüfung (16/25)
Reichspost Reichsschutzstellung

Reichsrat


Reichsrat, die Volksvertretung der Königreiche und Länder der österreichischen Reichshälfte (Cisleithanien) in der österreichisch-ungarischen Monarchie 1867-1918. Der Reichsrat bestand aus dem Herrenhaus mit 291 vom Kaiser ernannten Mitgliedern (1914) und dem Abgeordnetenhaus mit 516 auf 6 Jahre gewählten Mitgliedern (zuletzt 1911). Beide Häuser konnten sich gleichzeitig versammeln. Ab 1907 konnten Mitglieder des Herrenhauses auch in das Abgeordnetenhaus gewählt werden. Einberufung, Vertagung und Schließung konnte sich nur auf beide Häuser beziehen. Ein Gesetz wurde erst wirksam, wenn ihm beide Häuser zugestimmt hatten (ausgenommen Finanz- und Rekrutierungsgesetze). Der Reichsrat wurde wegen der nationalen Konflikte mehrmals suspendiert, so auch 1914, er konnte daher zum Ausbruch des 1. Weltkriegs nicht Stellung nehmen. Erst 1917 wurde er wieder einberufen, zerfiel aber bereits im Herbst 1918 in einzelne nationale Gruppen. Die deutsch))((sprachigen Mitglieder bildeten 1918 die Provisorische Nationalversammlung Deutsch-Österreichs. Sitz des Reichsrats war ursprünglich ein provisorisches Gebäude an der Währinger Straße, ab 1883 das Parlamentsgebäude an der Ringstraße.


Literatur: G. Kolmer, Parlament und Verfassung in Österreich, 8 Bände, 1920ff.


 
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