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AbgeordnetenhausAbgeordnetenhaus: Nach der Märzrevolution 1848 übertrug die Pillersdorfsche Verfassung die Gesetzgebung einem Reichstag aus 2 Kammern (Abgeordnetenhaus und Senat). Das Abgeordnetenhaus wurde durch Wahl (unter Ausschluss der Arbeiter und aller unterstützungsbedürftigen Personen) gebildet. Das eigentliche Zweikammersystem (Abgeordnetenhaus und Herrenhaus) wurde erst 1861 durch das so genannte Februarpatent eingeführt: Das Abgeordnetenhaus, das mit dem Herrenhaus den Reichsrat bildete, bestand zunächst aus 343 von den Landtagen bestellten Abgeordneten (davon 120 aus der ungarischen Reichshälfte). Seit der Wahlreform von 1873 wurden die Abgeordneten (der westlichen Reichshälfte) durch direkte Wahlen ermittelt, jedoch innerhalb von 4 Kurien; wahlberechtigt waren nur jene Personen, die jährlich mindestens 10 Gulden direkte Steuern entrichteten (= 6 % der erwachsenen Bevölkerung); die Zahl der Abgeordneten wurde auf 353 erhöht. Durch die Wahlreform von K. Graf Badeni (1896) erfuhr das Abgeordnetenhaus eine Vergrößerung und eine weitgehende politische Umschichtung. Nach dem Wahlrechtsgesetz von 1906 wurden die 516 Mitglieder des Abgeordnetenhauses nach dem allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht (der Männer) gewählt. Die Regierung musste Finanzvorlagen, Vorlagen über Veräußerung von Staatseigentum, über Aufnahme von Staatsschulden und über Rekrutenkontingente zuerst dem Abgeordnetenhaus vorlegen, alle anderen Angelegenheiten konnte sie nach Gutdünken einer der beiden Kammern zuerst unterbreiten. Seit dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie 1918 heißt das Abgeordnetenhaus Nationalrat (bis 1920 Nationalversammlung). Das Gebäude des Abgeordnetenhauses in Wien war ursprünglich ein hölzerner Behelfsbau (1861 erbaut) in der Währinger Straße beim Schottentor; die Übersiedlung in das neugebaute Parlament erfolgte 1883. Literatur: G. Kolmer, Parlament und Verfassung in Österreich 1848-1918, 8 Bände, 1902ff; H. Schambeck, Österreichs Parlamentarismus, 1986.
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