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Österreichische Industrieholding AG, ÖIAGÖsterreichische Industrieholding AG, ÖIAG, hervorgegangen aus der Österreichischen Industrieverwaltungs-GmbH, die 1967 durch Gesetz neu geschaffen wurde; ihre Aufgabe bestand zunächst in der treuhändigen Ausübung der Anteilsrechte der Republik an den verstaatlichten Unternehmen. 1970 wurde die Gesellschaft in die Österreichische Industrieverwaltungs-AG umgewandelt, gleichzeitig wurden die Anteilsrechte an den verstaatlichten Unternehmen (verstaatlichte Industrie) in das Eigentum der ÖIAG übertragen. Seit 1986 firmiert diese unter ihrer heutigen Bezeichnung, bis 1993 bildete sie mit den in ihrem Eigentum stehenden Unternehmen einen Konzern (Austrian Industries AG). Ende 1993 wurde die Tätigkeit der ÖIAG auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt: Das Konzernverhältnis zwischen der ÖIAG und ihren Tochtergesellschaften wurde aufgelöst, die verstaatlichten Unternehmen wurden neu strukturiert, und die ÖIAG wurde beauftragt, ihre Beteiligungen in angemessener Frist mehrheitlich zu privatisieren (Privatisierung). Damit wurde die ÖIAG zu einer "Privatisierungsagentur" und Beteiligungsholding, die bis 1999 die mehrheitliche oder gänzliche Veräußerung von Anteilen an folgenden Unternehmen durchführte: OMV AG, SGP Verkehrstechnik GmbH, VAE AG, VA Technologie AG, Austria Mikro Systeme International AG, Austria Technologie & Systemtechnik AG, Böhler-Uddeholm AG, VOEST-ALPINE STAHL AG, VAMED AG, TAMROCK VOEST-ALPINE Bergtechnik Ges. m. b. H., Austria Metall AG, Österreichische Salinen AG, Austria Tabak AG und Dachstein Fremdenverkehrs AG. 1998 wurden der ÖIAG darüber hinaus die Anteile des Bundes am Dorotheum und an der Österreichischen Staatsdruckerei zur Privatisierung sowie an Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs AG und Flughafen Wien AG zur Beteiligungsverwaltung übertragen. Ähnlich wie die ÖIAG wurde für die Privatisierung der österreichischen Post die Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (PTBG) gegründet, deren Vorstand (seit 1999 R. Streicher und J. Ditz) mit dem der ÖIAG identisch ist.
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