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WirtschaftsförderungWirtschaftsförderung umfasst alle Maßnahmen und Einrichtungen, die dem Ziel dienen, die wirtschaftliche Selbständigkeit der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, besonders der kleinen und mittleren Unternehmen, zu festigen, ihre Leistungsfähigkeit zu steigern, ihre Wettbewerbsfähigkeit im Inland und gegenüber dem Ausland zu stärken und den Zugang zur Selbständigkeit zu erleichtern. Wirtschaftsförderung ist sowohl auf die Steigerung und Verbesserung der geistigen und fachlichen Fähigkeiten der Unternehmer und ihrer Mitarbeiter als auch auf die Stärkung und Entwicklung der materiellen Grundlagen und Möglichkeiten der Betriebe und Unternehmen gerichtet. Wirtschaftsförderung kann direkt, zum Beispiel durch individuelle Betriebsberatung, und indirekt, zum Beispiel durch das Einkommensteuergesetz, erfolgen. Die Wirtschaftsförderung geht in Österreich letztlich auf die Ideen des Merkantilismus zurück; von Maria Theresia bis Franz Joseph I. wurden durch die Herrscher tüchtige Gewerbetreibende in das Land geholt, Betriebsgründungen mit Privilegien und Subventionen gefördert und Betriebe durch Handels- und Zollgesetze geschützt. Ab 1892 entwickelte sich im Handelsministerium ein Gewerbeförderungsdienst, 1895 wurde der "Technische Dienst zur Förderung des Kleingewerbes" eingerichtet. Von 1900 an wurden lokale Gewerbeförderungsinstitute in allen Hauptstädten der späteren österreichischen Bundesländer gegründet. Der "Technische Dienst" wurde 1908 in ein selbständiges "Gewerbeförderungsamt" umgewandelt. In diese Zeit fällt auch die Errichtung des 1. Werkstättenhofs des "Kaiser-Franz-Josef-Jubiläums-Fonds" in Wien. In der 1. Republik verlagerte sich diese Tätigkeit hauptsächlich auf die Gewerbeförderungsinstitute in den Bundesländern, die mittlerweile meist in den Einflussbereich der Handelskammern gekommen waren. Im Handelskammergesetz 1946 wurde festgelegt, dass bei jeder Landeskammer und bei der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftskammer Österreich) ein Wirtschaftsförderungsinstitut mit Wirkungsbereich für alle Zweige der gewerblichen Wirtschaft zu errichten sei. Damit war die Grundlage dafür geschaffen, dass wichtige Teile der Wirtschaftsförderung von der gesetzlichen Interessenvertretung der Unternehmer selbst wahrgenommen und im Wesentlichen auch finanziert werden; das Handels- bzw. Wirtschaftsministerium leistet dazu die staatlichen Zuschüsse. Nach dem 1. Weltkrieg bildete 1920 das Gesetz über Steuerbegünstigungen aus Anlass volkswirtschaftlich wichtiger Investitionen den Ausgangspunkt für eine schrittweise Erneuerung und Erweiterung der Wirtschaftsförderung, 1926 wurde eine allgemeine Investitionsbegünstigung geschaffen. 1948 begann auch für Österreich das European Recovery Program (ERP-Fonds) der USA, wobei die Erlöse aus den amerikanischen Hilfslieferungen ab 1949 vor allem für langfristige niedrigverzinsliche Investitionskredite, in erster Linie für die Industrie, eingesetzt wurden. 1961 wurde zwischen den USA und Österreich ein Abkommen über die Counterpart-Regelung geschlossen, wodurch die ERP-Gebarung auf die österreichische Regierung übertragen wurde und ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit, unabhängig vom österreichischen Budget, geschaffen werden sollte; dies erfolgte 1962 durch das ERP-Fonds-Gesetz. Ende 1954 wurde im Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau, dem heutigen Wirtschaftsministerium, der Gesellschaftsvertrag des Bürgschaftsfonds der Kleingewerbekreditaktion der Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau Ges. m. b. H., der heutigen Bürges-Förderungsbank Ges. m. b. H., beschlossen. Seit 1982 hat der Wirtschaftsminister den gesetzlichen Auftrag, dem Nationalrat alle 2 Jahre einen "Bericht über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft" vorzulegen; dieser Bericht ist de facto der Zweijahresbericht der Bundesregierung über die Wirtschaftsförderung in Österreich. Die Europäische Union fördert unter anderem durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) einzelne Regionen. Die höchste Regionalförderung in Österreich erhält das Burgenland als Ziel-1-Gebiet. Im Rahmen der EU sind staatliche Subventionen nur zur Förderung des Umweltschutzes, der regionalen Entwicklung sowie von Forschung und Kultur zulässig.
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