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Völkerbundanleihe© Copyright Völkerbundanleihe: Der Völkerbundkommissär A. Zimmermann (rechts) mit Bundespräsident M. Hainisch. Foto, 1922. Völkerbundanleihe: 1) Aufgrund der Genfer Protokolle vom 4. 10. 1922 erhielt Österreich eine von den Regierungen Großbritanniens, Frankreichs, Italiens und der ČSR garantierte Anleihe von 650 Millionen Goldkronen, für die Österreich die Erlöse der Zölle und das Tabakmonopol verpfänden musste. Die Laufzeit der Völkerbundanleihe betrug 20 Jahre, sie wurde in 10 verschiedenen Währungen an 11 Finanzplätzen begeben und erbrachte einen Nettoerlös von 611 Millionen Kronen od. 880 Millionen Schilling. Die Effektivverzinsung variierte zwischen 8,6 % und 10,2 %. Das Geld wurde zum Teil zur Deckung des Gebarungsabgangs für 1922 und 1923 verwendet, etwa 50 % des Nettoerlöses mussten bei ausländischen Banken zu 3-4 % Zinsen deponiert werden, die Verzinsung erreichte nicht annähernd den Betrag, den Österreich den Gläubigern, zum Teil den gleichen Banken, zu zahlen hatte. Der Anleiherest wurde 1924-27 für produktive Investitionen des Bundes verwendet, ein Betrag von 50 Millionen Schilling 1927 zur Verringerung der Bundesschuld bei der Oesterreichischen Nationalbank herangezogen. Mit der Völkerbundanleihe war eine Finanzkontrolle durch den Niederländer A. Zimmermann als Generalkommissär des Völkerbundrats bis 30. 6. 1926 verbunden. Österreich kündigte diese Völkerbundanleihe am 1. 12. 1934, zur Rückzahlung wurde eine "Garantierte österreichische Konversionsanleihe 1934-59" von 567 Millionen Schilling (1936) begeben. 2) Der Vertrag von Lausanne vom 15. 7. 1932 gewährte Österreich eine neue Völkerbundanleihe in der Höhe von 300 Millionen Schilling, die Laufzeit betrug 20 Jahre (1933-53). Garanten waren Großbritannien, Frankreich, Italien und Belgien. Österreich verpflichtete sich, auf den Anschluss und die Zollunion mit Deutschland zu verzichten. Der aus Holland stammende Kontrollor Meinoud Rost van Tonningen war bis 5. 8. 1936 im Amt. Im Parlament wurde diese Anleihe mit 81 : 80 Stimmen angenommen. Der Mitte 1933 zufließende Ertrag (306 Millionen Schilling) wurde für die Rückzahlung schwebender Auslandsschulden und zur Tilgung von Schulden des Bundes und der Bundesbahn an die Nationalbank verwendet. Beide Anleihen wurden bis 1938 ordnungsgemäß bedient, im Oktober 1938 wurde nach einem Entschädigungsangebot des Deutschen Reiches der Kapital- und Zinsendienst eingestellt. Durch das Auslandsschuldenübereinkommen von Rom 1952 wurde der Zinsfuß der Konversionsanleihe 1934-59 mit 4,5 % festgelegt, die Rückstände der Anleihen aus den Jahren 1945-53 wurden durch pauschalierte Zahlungen bis 1978 abgedeckt, die Rückzahlung der noch ausstehenden Anleihestücke wurde bis 1980 erstreckt. Literatur: H. Kernbauer, E. März und F. Weber, Die wirtschaftliche Entwicklung, in: E. Weinzierl und K. Skalnik (Hg.), Österreich 1918-1938, Band 1, 1983; G. Klingenstein, Die Anleihe von Lausanne, 1965; K. G. Schogger, in: Mitteilungen der Oesterreichischen Nationalbank 1995.
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