Hinweis: Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU. Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.
Verteidigungsministerium, Bundesministerium für LandesverteidigungVerteidigungsministerium, vor 1918 k. u. k. (Reichs-)Kriegsministerium (Kriegsministerium) für die gesamte österreichisch-ungarische Monarchie, zusätzliches Ministerium für Landesverteidigung für die österreichische Reichshälfte und analog für die ungarische Reichshälfte, 1918-20 Staatsamt für Heereswesen, 1920-36 Bundesministerium für Heereswesen, 1936-38 Bundesministerium für Landesverteidigung. 1945 war die Landesverteidigung zunächst einem Unterstaatssekretär für Heerwesen in der Staatskanzlei zugeordnet (27. 4. 1945-20. 12. 1945). Von 20. 12. 1945 bis 14. 7. 1956 wurden die Aufgaben für die Aufstellung eines Bundesheeres vom Amt für Landesverteidigung, einer Sektion im Bundeskanzleramt, wahrgenommen. Seit 15. 7. 1956 besteht das Bundesministerium für Landesverteidigung. Das Verteidigungsministerium nimmt in 3 Sektionen (Zentralsektion, Kontrollsektion,Generalstab) besonders folgende Aufgaben wahr: Angelegenheiten der Führung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres, Wehrtechnik, militärisches Bauwesen und alle anderen einschlägigen militärischen Angelegenheiten. Dem Verteidigungsministerium sind eine Reihe von Ämtern und Kommanden nachgeordnet sowie das Heeresgeschichtliche Museum und das Heeresspital unterstellt. Heerwesen.
|