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Staatsregierungen - Städte mit eigenem Statut (5/25)
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Staatsvertrag


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Staatsvertrag: Außenminister L. Figl zeigt den unterzeichneten Vertrag vom Balkon des Belvedere in Wien.




Staatsvertrag, betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreichs, abgeschlossen zwischen den Alliierten Mächten UdSSR, Großbritannien und Nordirland, USA und Frankreich einerseits sowie Österreich andererseits, unterzeichnet am 15. 5. 1955 von den Außenministern der Signatarmächte W. M. Molotow, J. F. Dulles, H. Macmillan und A. Pinay sowie dem österreichischen Außenminister L. Figl im Schloss Belvedere in Wien. Der in der 354. Sitzung der Delegationen der Alliierten Mächte abgeschlossene Staatsvertrag trat am 27. 7. 1955 in Kraft, 12 Jahre nach der Moskauer Deklaration vom 30. 10. 1943, in der Großbritannien, die UdSSR und die USA die Befreiung Österreichs von der deutschen Herrschaft anstrebten, da Österreich als erstes Opfer der Angriffspolitik Hitlers betrachtet wurde.

In enger Verbindung mit dem Staatsvertrag steht das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs nach dem Muster der Schweiz, das nach Abzug der Besatzungssoldaten aus Österreich vom österreichischen Parlament am 26. 10. 1955 beschlossen wurde. Nachdem die Sowjetunion die jahrelange Koppelung der deutschen Frage mit Österreich fallengelassen hatte, regelte das Moskauer Memorandum vom 15. 4. 1955 strittige Punkte zwischen der Sowjetunion und Österreich, was den Abschluss des Staatsvertrags ermöglichte.

Der Staatsvertrag besteht aus einer Präambel und 9 Teilen: 1) politische und territoriale Bestimmungen, 2) militärische und Luftfahrtbestimmungen, 3) Zurückziehung der Alliierten Streitkräfte, 4) aus dem Krieg herrührende Ansprüche, 5) Eigentum, Rechte und Interessen, 6) allgemeine Wirtschaftsbeziehungen, 7) Regelung von Streitfällen, 8) verschiedene wirtschaftliche Bestimmungen, 9) Schlussbestimmungen.

Die wichtigsten politischen Bestimmungen beziehen sich auf die Wiederherstellung Österreichs als freien und unabhängigen Staat, die Wahrung der Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit Österreichs durch die Alliierten und die Anerkennung der Unabhängigkeit Österreichs durch Deutschland. Außerdem enthalten die politischen Bestimmungen das Verbot der politischen oder wirtschaftlichen Vereinigung von Österreich und Deutschland (Anschlussverbot), die Anerkennung der Menschenrechte und die Rechte slowenischer und kroatischer Minderheiten. Dem Bekenntnis zur Wahrung demokratischer Einrichtungen steht das Gebot gegenüber, nazistische und faschistische Organisationen aufzulösen und die Wiederbetätigung zu unterbinden.


Lit: H. Portisch und S. Riff, Österreich II, Band 2: Der lange Weg zur Freiheit, 1986; G. Stourzh, Um Einheit und Freiheit. Staatsvertrag, Neutralität und das Ende der Ost-West-Besetzung Österreichs 1945-1955, 41998.


Verweise auf andere Alben:
Video-Album: Unterzeichnung des Staatsvertrags, 15. Mai 1955.

 
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