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Rudolfinische Hausordnung - Ruprecht, Heiliger (16/25)
Rumpler, Edmund Rundfunkvolksbegehren

Rundfunk, Österreichischer, Ges. m. b. H.


Rundfunk, Österreichischer, Ges. m. b. H., am 11. 12. 1957 gegründete Rundfunkgesellschaft, die ab 1. 1. 1958 allein zur Ausstrahlung von Radio- und Fernsehprogrammen berechtigt war. Mit ihrer Errichtung endete die Zeit der Rundfunkprovisorien nach Ende des 2. Weltkriegs. Gesellschafter waren Bund (97,3 %) und Länder (2,7 %). Wegen der proportionalen Besetzung aller wichtigen Positionen und ihrer parteienabhängigen Programmgestaltung wurde die Gesellschaft als "Proporzrundfunk" kritisiert und durch das Rundfunkvolksbegehren 1964 sowie das Rundfunkgesetz von 1966 reformiert (ORF).


Literatur: V. Ergert, 50 Jahre Rundfunk in Österreich, Band 3, 1977.


 
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