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Römisches RechtRömisches Recht: Das von Kaiser Justinian I. (482-565) im Corpus iuris civilis kanonisierte römische Recht wurde am Ausgang des Mittelalters vor allem durch in Oberitalien ausgebildete Juristen in Europa aufgenommen und von ihnen als gelehrte Räte der Fürsten, als Beamte oder als Richter subsidiär nach dem lokalen und regionalen Recht zum Gewohnheitsrecht umgewandelt. Es wurde auch Grundlage für europäische Gesetzbücher, so für das 1811 entstandene Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch.
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