Hinweis: Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU. Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.
Österreichisch-ungarische Monarchie, Doppelmonarchie© Copyright Österreichisch-ungarische Monarchie: Sprachgebiete. Österreichisch-ungarische Monarchie (Österreich-Ungarn): Durch Abschluss des Ausgleichs mit Ungarn 1867 wurde das Kaisertum Österreich aus einem Einheitsstaat in eine Doppelmonarchie (Dualismus) umgewandelt. Die österreichische und die ungarische Reichshälfte wurden gleichberechtigte selbständige Staatsgebilde. Gemeinsam für beide Staaten waren das Staatsoberhaupt, die Auswärtigen Angelegenheiten, das Militär- und das Finanzwesen. Eine Währungs- und Zollunion bzw. ein alle 10 Jahre erneuertes Wirtschaftsbündnis gewährleistete die wirtschaftliche Einheit beider Länder. Die beiden Reichsteile waren: 1) "Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" (Cisleithanien): Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Krain, Küstenland (Görz-Gradisca, Triest, Istrien), Dalmatien, Böhmen, Mähren, Österreich-Schlesien, Galizien und Bukowina; sie unterstanden der Person des "Kaisers von Österreich". Die Sammelbezeichnung "Österreich" für diese Gebiete wurde 1915 offiziell. 2) "Die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone" (Transleithanien): Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Slawonien und Fiume; an der Spitze stand der "apostolische König von Ungarn". - Dazu kamen die türkischen Provinzen Bosnien und Herzegowina, 1878 von der österreichisch-ungarischen Monarchie besetzt, 1908 als Reichsland einverleibt und vom gemeinsamen Finanzministerium verwaltet. Eine Verfassung für beide Reichsteile kam nie zustande. Die Verwaltung übten die Delegationen gemeinsam mit den verantwortlichen Ministern aus. Der Monarch verfügte über das gesamte Heer. Die Verfassung der österreichischen Reichshälfte beruhte auf den Staatsgrundgesetzen von 1867, jene der einzelnen Kronländer auf einem Dekret von 1861 (15 Landesordnungen). Der Monarch übte die gesetzgebende Gewalt gemeinsam mit dem Reichsrat, in Landesangelegenheiten mit den Landtagen der Kronländer aus. Der Reichsrat bestand aus dem Herrenhaus von 291 (1914) Mitgliedern und dem Abgeordnetenhaus von zuletzt 516 Mitgliedern (auf 6 Jahre vom Volk gewählt). Die Geschichte der österreichisch-ungarischen Monarchie fällt fast zur Gänze in die Regierungszeit von Kaiser Franz Joseph I. (Franzisko-josephinische Ära). Nach Franz Josephs Tod (21. 11. 1916) übernahm sein Großneffe als Kaiser Karl I. (in Ungarn als König Karl IV.) das Reich. Die österreichisch-ungarischen Monarchie war der zweitgrößte Staat (nach Russland) Europas und eine der entscheidenden Großmächte. Mit reichen Bodenschätzen, fruchtbaren Böden, vielseitiger Industrie, günstigen Verkehrswegen und Meereshäfen und einem Territorium, das den größten Teil des Donauraums mit den Ostalpen-, Sudeten-, Karpaten- und Adrialändern umfasste, war sie ein ideales Wirtschaftsgebiet: Aus den Alpenländern kam Holz, Vieh, Eisen und Salz, Industrieregionen waren besonders Wien, Niederösterreich und die Steiermark, die nördlichen Länder Böhmen, Mähren und Schlesien verfügten neben einer guten Landwirtschaft über Textil-, Eisen- und Nahrungsmittelindustrie sowie über Stein- und Braunkohlelager, Land- und Forstwirtschaft dominierten in Ungarn, Kroatien und Slawonien. Aufgrund der gegenseitigen Ergänzung der einzelnen Wirtschaftsräume war der Außenhandel der österreichisch-ungarischen Monarchie relativ gering. Sie war ein Vielvölkerstaat, und die daraus resultierende Nationalitätenfrage konnte trotz vieler Bemühungen (Föderalismus) nie gelöst werden und führte zum Zerfall der österreichisch-ungarischen Monarchie am Ende des Ersten Weltkriegs. In Cisleithanien lebten 1910 35,5 % Deutschsprachige (im Gesamtgebiet 19,12 %), in Transleithanien 48 % Magyaren (im eigentlichen Ungarn 54,5 %, im Gesamtstaat 19,12 %), Tschechen und Slowaken stellten 16,5 %, Serben und Kroaten 10,5 %, Polen 10 %, Ukrainer 8 %, Rumänen 6,5 %, Slowenen 2,5 %, Italiener und andere 2 % der Einwohner. Nach Religionen gliederte sich die Bevölkerung in 77,7 % Katholiken, 8,8 % Evangelische, 8,7 % Orthodoxe, 4 % Juden und 0,8 % Anhänger sonstiger Bekenntnisse. Zu spät proklamierte Kaiser Karl am 16. 10. 1918 einen Nationalitätenbundesstaat. Die einzelnen Nationen schufen sich bereits selbständige Staaten oder schlossen sich Nationen außerhalb der Reichsgrenzen an. Deutschsprachige Abgeordnete des Reichsrats riefen als "deutschösterreichischer Nationalrat" die Republik aus (Erste Republik). Die Friedensverträge von Saint-Germain (1919 mit Österreich) und Trianon (1920 mit Ungarn) besiegelten die Aufteilung der österreichisch-ungarischen Monarchie unter die Nachfolgestaaten.
Literatur: K. und M. Uhlirz, Handbuch der Geschichte Österreich-Ungarns, Band II/2 (1848-1914), 1941; Die Habsburgermonarchie 1848-1918, herausgegeben von A. Wandruszka und P. Urbanitsch, 3 Bände, 1973-80; Das Zeitalter Kaiser Franz Josephs, Ausstellungskatalog, Grafenegg 1984 und 1987. Verweise auf andere Alben:
|