Hinweis: Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU. Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.
LehrpläneLehrpläne zur Steuerung von Unterricht und Erziehung erhielten seit dem 16. Jahrhundert ihre heutige Bedeutung und Form. Im Mittelalter steckten die "septem artes liberales" (mittelalterliches Schulwesen) den Rahmen des Lehrens ab. Die Neuzeit legte den Unterricht schrittweise durch eine "Ordo docendi" fest, normierte die Schule und verpflichtete den Lehrer darauf. Diese "Schulordnungen" wurden zunächst vom Schulrektor, bald von den weltlichen und geistlichen Obrigkeiten und ab dem 18. Jahrhundert vom Staat festgelegt. Lenkungs- und Motivationsmöglichkeiten wurden dabei genützt. Die Zunahme des Wissens und die gesellschaftlichen Anforderungen haben zu einer Differenzierung des Schulwesens, zahlreichen Unterrichtsfächern und immer detaillierteren Lehrplanangaben in immer kürzeren Abständen geführt. Die gegenwärtigen Lehrpläne enthalten: 1) die allgemeinen Bildungsziele, die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände und didaktische Grundsätze; 2) die Aufteilung des Lehrstoffs auf die einzelnen Schulstufen; 3) Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Sie legen auch fest, welche Unterrichtsgegenstände Pflichtgegenstände, alternative Pflichtgegenstände, Freigegenstände oder unverbindliche Übungen sind. Die Lehrpläne sind durchwegs lernzielorientiert verfasst und sichern dem Lehrer Freiheit in Gewichtung und Methode zu, doch muss er den Lehrstoff dem Stand der Wissenschaft entsprechend unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schüler und äußerer Gegebenheiten anschaulich und gegenwartsbezogen vermitteln, eine gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsfächer anstreben, die Schüler zu Selbsttätigkeit, Mitarbeit in der Gemeinschaft und zu den ihren Anlagen entsprechenden Leistungen führen sowie den Ertrag des Unterrichts durch entsprechende Übungen festigen.
|