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LandrechtLandrecht, im Mittelalter das in einem Land geltende Recht. Die Ausbildung eigener Landrechte aus dem bairischen Stammesrecht war entscheidend für die Entstehung der österreichischen Länder. Das österreichische Landrecht wurde schon zur Babenbergerzeit entwickelt und zirka 1278 unter König Rudolf I. sowie 1298 unter Albrecht I. aufgezeichnet. Das auf Gewohnheitsrecht beruhende Landrecht der Steiermark wurde wahrscheinlich in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts abgefasst und galt auch in Kärnten. Das Tiroler Landrecht entstand ab dem Ende des 13. Jahrhunderts, in Salzburg fasste Erzbischof Friedrich III. 1328 das Landrecht in einer Landesordnung zusammen. Literatur: W. Weltin, Das österreichische Landrecht des 13. Jahrhunderts, in: Recht und Schrift im Mittelalter, 1977.
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