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Kunz, Alfred - Kuruzzen-Einfälle (18/25)
Kürenberg, der von Kurier

Kurienwahlrecht


Kurienwahlrecht: Die Wahlen in die Volksvertretungen der Monarchie (Reichsrat bis 1907, Landtage und Gemeinderäte bis 1918) erfolgten nach Wählerklassen (Kurien) und nach der Steuerleistung. Im Reichsrat bestanden 4 Kurien: 1) Großgrundbesitz, 2) Städte, Märkte und Industrieorte, 3) Handels- und Gewerbekammern, 4) Landgemeinden. In den 3 oberen Kurien wurden die Abgeordneten nach dem Mehrheitssystem in Wahlkreisen gewählt, in den Landgemeinden über Wahlmänner. Bis 1873 wurden alle Abgeordneten von den Landtagen entsandt. In den Landtagen gab es ebenfalls 4 Kurien, Bischöfe und Universitätsrektoren hatten überdies "Virilstimmen". In den Gemeinden war neben der Steuerleistung auch höhere Bildung oder ein öffentliches Amt für die Zuteilung in eine Wählerklasse maßgeblich.


 
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