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Kriegswirtschaftliches ErmächtigungsgesetzKriegswirtschaftliches Ermächtigungsgesetz, Gesetz vom 24. 7. 1917 (RGBl. Nummer 307), mit dem die Regierung ermächtigt wurde, während der Dauer des 1. Weltkriegs notwendige Verfügungen für die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft und für die Versorgung der Bevölkerung zu treffen. Es wurde in die Republik übernommen und war nach der Ausschaltung des Parlaments im März 1933 bis zur Verfassung 1934 die Grundlage aller Notverordnungen des autoritären Ständestaats. Es wurde erst durch das Bundesverfassungsgesetz vom 25. 7. 1946 (Bundesgesetzblatt Nummer 143) aufgehoben. Literatur: P. Huemer, Sektionschef R. Hecht und die Zerstörung der Demokratie in Österreich, 1975.
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