Hinweis: Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU. Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.
Kongrua-GesetzeKongrua-Gesetze, regelten die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften, besonders die Besoldung Geistlicher aus staatlichen Zuschüssen und dem Religionsfonds. Die Kongrua-Gesetze gingen auf Kaiser Joseph II. zurück und wurden durch das Kirchenbeitragsgesetz 1939 (Kirchenbeitrag) aufgehoben.
|