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Heiligenkreuz-Gutenbrunn - Heimatwerk (6/25)
Heiligenstädter Testament Heilige und Selige

Heiliges Römisches Reich


Heiliges Römisches Reich, Bezeichnung für den Herrschaftsbereich des Römischen Kaisers und der Reichsterritorien vom Mittelalter bis 1806. Es entstand in Nachfolge des antiken Römischen Reichs mit der Krönung des Frankenkönigs Karl dem Großen durch Papst Leo III. 800. Nach dem Zerfall des Frankenreichs wurde es durch den im deutschen Regnum gewählten König Otto I. 962 wieder begründet und blieb in dieser Struktur erhalten. Dem Reichstitel wurde 1157 das Beiwort "Sacrum" vorgesetzt und 1254 erstmals der Titel "Sacrum Romanum Imperium" gebraucht. Im 15./16. Jahrhundert wurde die deutsche Form Heiliges Römisches Reich mit dem auf das deutsche Reichsvolk bezogenen Zusatz "Deutscher Nation" versehen, zumal es seit dieser Zeit bereits auf Deutschland beschränkt war und die beiden anderen Regna (langobardisch-italienisches und burgundisches) nur noch mit kleinen Teilen dazugehörten. Diese Bezeichnung kam erstmals im Kölner Reichsabschied von 1512 vor (Vorstufen 1409 und 1442). Das Heilige Römische Reich entwickelte sich durch seinen vornationalen Charakter nicht zum Staat, sondern blieb ein monarchisch geführtes ständisch-dualistisches Gebilde aus Kaiser und Reichsständen, versehen mit einigen Reichsinstitutionen (Reichskammergericht, Reichshofrat, Reichshofkanzlei). Es hatte keine Reichsregierung, eine nur teilweise funktionierende Reichsgesetzgebung, eine Reichsarmee und Reichssteuern. Mit dem Westfälischen Frieden, der den Kaiser auf Reservatrechte und die Bestätigung der reichsständischen Rechte beschränkte, setzte die Desintegration ein, die zum Zerbrechen des Heiligen Römischen Reichs während der Napoleonischen Kriege führte.


Literatur: K. Schottenloher, Die Bezeichnung Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation, in: Festschrift E. Stollreither, 1950; F. Heer, Heiliges Römisches Reich, 1967; W. Brauneder, Verfassung und Verwaltung, 61992; derselbe (Hg.), Heiliges Römisches Reich und moderne Staatlichkeit, 1993; H. Baltl, Rechtsgeschichte, 71993; G. Mraz, Österreich und das Reich 1804-06: Ende und Vollendung, 1993.


 
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