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GetränkesteuerGetränkesteuer, durch die Finanzausgleichs-Novelle 1991 von einer Verbrauchsteuer in eine Verkehrsteuer umgewandelte Steuer, die durch Landesgesetz näher geregelt und von den Gemeinden ausgeschrieben wird. Sie beträgt auf Speiseeis 10 %, auf alkoholfreie Getränke 5 % und ist beim Verkauf an den Letztverbraucher vom Verkäufer abzuführen. Die Getränkesteuer auf alkoholische Getränke betrug 10 % und wurde 2000 durch den Europäischen Gerichtshof aufgehoben, weil sie der Verbrauchsteuerrichtlinie der EU nicht gerecht wurde.
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